Übertritt vom Gymnasium an die Realschule

Nur in äußersten Ausnahmefällen ist ein Übertritt während des Schuljahres an die TGRS Weichs
möglich. In jedem Fall müssen im Vorfeld Beratungsgespräche am Gymnasium stattgefunden haben,
für die an der TGRS Weichs ein schriftlicher Nachweis vorgelegt werden muss.
Was ist zu beachten?
Der Wechsel vom Gymnasium an die Realschule sollte gut überlegt werden, von einer automatischen
Notenverbesserung ist nicht auszugehen, da man auch an der Realschule fleißig sein muss, um zu
bestehen. Es müssen daher Beratungsgespräche (Eltern und Kind) sowohl am Gymnasium als auch an
der Realschule stattfinden.
Zu bedenken ist, dass das Kind an der Realschule – je nach Jahrgangsstufe des Übertritts – Stoff
nachholen muss, denn an der Realschule werden Fächer unterrichtet, die es so am Gymnasium nicht
gibt. Auch in Fächern, in denen das Kind im Gymnasium unterrichtet wurde, läuft die Stoffvermittlung
nicht parallel zur Realschule.

Informationstechnologie  Ab der 5. Klasse: Erlernen des 10-FingerTastschreibens,
ab 6. Klasse: Anwendungen ihm Rahmen
der MS-Office-Programme;
Bildbearbeitung; CAD in Wahlpflichtfach I
und IIIb
Wahlpflichtfach  Von der 7. – 10. Jahrgangsstufe
(Zusätzliches Abschlussprüfungsfach)
I: Mathematik  Physik
II: Wirtschaft Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen
IIIa: Zweite Fremdsprache  Französisch
IIIb: Kunst  Kunst

Für alle am Gymnasium nicht unterrichteten Fächer gibt es an der Realschule eine Nachholfrist, die
mit einer Eignungsprüfung endet. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Leistungsnachweise regulär
mitgeschrieben werden und die Noten zählen. Ein Übertritt und Nachlernen ist – aufgrund der
Stofffülle – nach der 8. Jahrgangsstufe nicht ratsam.

Es kann nicht garantiert werden, dass ein Platz in der gewünschten Wahlpflichtfachgruppe frei ist.

An der TGRS Weichs gibt es außerdem ab der 7. Jahrgangsstufe sog. iPad-Klassen. Auch hierfür besteht
kein Anspruch.